Ab 1. Januar 2023 müssen die Gemeinden in der Lage sein, das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) anzuwenden. Dazu müssen alle Einnahmen entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben bewertet und die Prozesse im Rathaus angepasst werden. Im Ergebnis werden sich die Bereiche ausweiten, in denen eine Gemeinde als Unternehmer behandelt und damit der Umsatzsteuer unterworfen wird.
In dem Seminar erfolgt eine systematische Darstellung des § 2b UStG und dessen Auswirkungen auf die Kommunen. Hierbei werden insbesondere auch die aktuellen Entwicklungen und Äußerungen der Finanzverwaltung dargestellt. Schwerpunkte liegen dabei im Bereich der Besteuerung der interkommunalen Zusammenarbeit und der Vermeidung von Haftungsrisiken, insbesondere durch eine ausreichende Organisation der Steuerverwaltung. Für die Teilnehmenden besteht die Möglichkeit, eigene Themenschwerpunkte und Fragestellungen aus ihrer Praxis anzusprechen.
Seminarinhalte:
Im Rahmen des Seminars erfolgt eine systematische Erläuterung der für den kommunalen Bereich relevanten Fragen, die das neue Umsatzsteuerrecht aufwirft:
- Wann ist eine Gemeinde nach neuem Recht umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer?
- Was ist bei interkommunaler Zusammenarbeit und Vermögensverwaltung umsatzsteuerrechtlich zu beachten?
- Gestaltungsmöglichkeiten im neuen Besteuerungssystem
- Welche organisatorischen Maßnahmen sind notwendig, um Haftungsrisiken zu minimieren?
- Wie ist mit rechtlich unsicheren Sachverhalten umzugehen?
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