Für kleine und mittlere Wasserversorgungsunternehmen und für kleine und mittlere Abwasserentsorgungsunternehmenindividuell
für das jeweilige Unternehmen von ausgewiesenen Experten erarbeitet
1. Angebot der Kommunal-GmbH
Die Kommunal-GmbH, eine 100%ige Tochter des Bayerischen Gemeindetags, hilft kleinen und mittleren Wasserversorgern und Abwasserentsorgern auf einfachem Weg unter fachlicher Begleitung ein Betriebs- und Organisationshandbuch (kurz: BOH) einzuführen. Theoretisch könnte jeder Einrichtungsträger "sein" BOH selbst entwickeln. Genau diese Arbeit wollen wir ihm ersparen.
2. Nutzen des BOH
Besondere Bedeutung hat das BOH bei Unregelmäßigkeiten oder in einem Schadensfall. Dann können die rechtlich Verantwortlichen belegen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben und entsprechend nicht haften. Dies kommt den Bürgermeistern bzw. den Werkleitern zugute, denn im BOH werden die Verantwortlichkeiten im Unternehmen klargestellt und die Abläufe fixiert.
Ein BOH muss gelebt werden. Ein digitales Abspeichern oder ein "in den Schrank stellen" genügt nicht. Vielmehr muss es vor Ort immer wieder durch neue Betriebsanweisungen gelebt werden. Hierzu bietet die Kommunal-GmbH auch einen laufenden Wartungsvertrag an.
Das BOH schafft auch die Voraussetzungen für die Zertifizierung nach dem technischen Sicherheitsmanagement (TSM). TSM-Prüfungen nehmen für die Wasserversorgung die Deutsche Vereinigung der Gas- und Wasserwirtschaft (DVGW-Landesgruppe Bayern) und für die Abwasserentsorgung die Deutsche Vereinigung der Wasser- und Abwasserwirtschaft (DWA) ab.
Ein BOH stellt also ein "Soll" für jeden Wasserversorger und jeden Abwasserentsorger zur Betriebsoptimierung und zur Verminderung von Haftungsrisiken dar.
3. Verpflichtung zur Einführung
Organisations- und Sicherheitsmanagement sind Bestandteile des für jedes Unternehmen der Wasserwirtschaft beachtlichen technischen Regelwerks. Für die Wasserversorgung sei hier das DVGW Arbeitsblatt W 1000 und für die Abwasserentsorgung das DWA Merkblatt DIN 2000 genannt. Die rechtliche Verpflichtung zur Einführung eines BOH ergibt sich für die Wasserversorgung indirekt über § 50 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz und § 4 Abs. 1 Trinkwasserverordnung. Danach müssen bei der Wassergewinnung, der Wasser-aufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Es ist gerichtlich bisher nicht geklärt, ob die genannten Arbeitsblätter eine solche von der Fachwelt allgemein anerkannte und damit in der Praxis allgemein erprobte Regel der Technik darstellen.
An grundsätzlichen Anforderungen an eine Wasserversorgung nennt das W 1000:
- personelle
- technische
- wirtschaftliche und
- finanzielle Ausstattung sowie
- sichere
- zuverlässige und
- nachhaltige Organisation
4. Aufbau des BOH der Kommunal-GmbH
Für Wasserversorger und Abwasserentsorger gibt es einen gemeinsamen allgemeinen Teil zur Aufbau- und Ablauforganisation. Je nach gewünschten Aufgabenbereich kommen dazu der Teil 2 zur Wasserversorgung, der Teil 3
zur Abwasserbehandlung und der Teil 4 zu den Elektrosystemen.
5. Preis
Jede Leistung hat ihren Preis. Unser BOH wird als "Rohling" auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens angepasst,
d. h. für das Unternehmen individuell erarbeitet.
Ein BOH für ein kleines Unternehmen mit den Teilen 1 (Aufbau- und Ablauforganisation) und Teil 2 (Wasserversorgung) kostet mit einem ganzen Tag Beratung und Einführung vor Ort mit einem unserer Fachleute 2.050 Euro.
Unsere Angebotspreise sind von diesem Angebot aus nach verkaufter Wassermenge bei den Wasserversorgern und Einwohnerwerten Abwasserentsorgern von diesem Preisniveau aus nach oben gestaffelt.
6. Ihre Ansprechpersonen
Frau Melanie Steiner
Tel. 089/36 00 09-13
melanie.steiner@bay-gemeindetag.de
Herr Wilfried Schober
Tel. 089/36 00 09-30
wilfried.schober@bay-gemeindetag.de
Die Kommunal-GmbH vermittelt Ihre Ansprechpersonen vor Ort, die mit einem Einsatz von etwa zwei Tagen
die Einführung des BOH beraten und begleiten.