Öffentliche Feld- und Waldwege sind nach Bayerischem Straßen- und Wegegesetz die Straßen, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Sie gliedern sich in „ausgebaute“ und „nicht ausgebaute“ öffentliche Feld- und Waldwege. Während bei den „ausgebauten“ die Gemeinden Träger der Straßenbaulast sind, sind es bei den „nicht ausgebauten“ die Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden. Hier treten regelmäßig die ersten Fragen nach der richtigen Einstufung auf. Das Feldwegenetz dürfte in Bayern rund 500.000 km betragen. Da leuchtet es ein, dass die Gemeinden, die für diese Wege als Straßenbaulastträger und/oder Straßenbaubehörde zuständig sind, die Rechtslage „rund um diese Wege“ kennen müssen. Dass ein beträchtlicher Teil der Wege außerhalb der gewidmeten Trasse verläuft („verlegte“ Wege) ist hinreichend bekannt, nicht dagegen die damit zusammenhängenden Konsequenzen für die Gemeinde, insbesondere, wenn betroffene Grundeigentümer ihre Rechte geltend machen oder tätig werden. Des Weiteren bestehen häufig Unklarheiten, welche Benutzungen widmungsgemäß sind (Reiten? Fahren mit Lkw? Radfahren? Leitungsverlegung?). Ebenso gibt es Unsicherheiten beim Umfang der Baulast oder der Verkehrssicherungspflicht, um nur einige Punkte herauszugreifen.
Im Seminar werden die typischen Fragen behandelt, die im Zusammenhang mit der Wegenutzung stehen, seien sie straßen-, straßenverkehrs-, sicherheits-, bau-, zivilrechtlicher oder auch strafrechtlicher Art. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis werden anhand von Fotos und Lageplänen vorgestellt sowie Handlungsanleitungen angeboten.
Seminarinhalte:
- Einstufung der öffentlichen Feld- und Waldwege (ausgebaut oder nicht ausgebaut)
- Wegenutzungen im Rahmen der Widmung
- Sondernutzung an öffentlichen Feld- und Waldwegen
- Sperrung von Wegen durch Eigentümer – rechtliche Konsequenzen
- Verlegte Wege (auf angrenzende Grundstücke) – Ansprüche der davon betroffenen Grundeigentümer (Duldung?) und Pflichten der Gemeinde
- Beseitigte Wege und Verkauf von Wegeflächen – hat dies Auswirkungen auf die Widmung?
- Wie ist mit Wegen umzugehen, die in der Flurbereinigung entstanden bzw. gewidmet wurden?
- Anforderungen an öffentliche Feld- und Waldwege zur Erschließung landwirtschaftlicher Anwesen
- Straßenbaulast und Refinanzierung (Umlage) der Kosten für Ausbau und Unterhalt der Wege
- Umfang der Verkehrssicherungspflicht
- Schadenersatz wegen Beschädigung eines Weges
- Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Wegen
- Überwuchs (Beeinträchtigung durch Bäume u. ä.)
- Umstufung einer fälschlich als GVS gewidmeten Straße in einen öFW
Dieses Seminar wird ebenfalls am 02.12.2025 in Nürnberg angeboten. |