Gesundheitsvorsorge für Bürgermeister*innen
Die Kommunalwerkstatt des Bayerischen Gemeindetags bietet regelmäßig "Gesundheitswochen für Bürgermeister*innen" an. Schwerpunktmäßig erhalten Sie in diesen Seminartagen neben einer gründlichen Untersuchung auch umfassende Hinweise über gesundheitliche Gefahren und Möglichkeiten für deren vorbeugende Reduzierung oder Verhinderung.
Die ärztlichen Leistungen sind von den Teilnehmenden gesondert zu vergüten. Soweit Teilnehmer*innen als Laufbahnbeamte oder berufsmäßige Bürgermeister*in privat krankenversichert sind, erhalten sie, wie bei anderen Arztbesuchen, eine Rechnung über die ärztlichen Leistungen zur Vorlage bei der Kranken- und Beihilfeversicherung.
Aus abrechnungstechnischen Gründen wird jedoch empfohlen, von Voranfragen bei den privaten Krankenkassen abzusehen.
Sind Seminarteilnehmer*innen gesetzlich krankenversichert (pflichtversichert oder freiwillig versichert), so werden die Rechnungen von den leitenden Ärzten ohne Steigerungssatz ausgestellt. Die Rechnungen können auch in diesen Fällen bei den jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkassen bzw. Ersatzkassen eingereicht werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Rechnungen allerdings nach Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturreformgesetzes in den letzten Jahren in der Regel gar nicht mehr oder nur zum Teil vergütet. Für die normalerweise durchgeführten Untersuchungen lagen die Rechnungen der Klinik bei gesetzlich Krankenversicherten in der Regel bei ca. 180 €, sofern von den Seminarteilnehmer*innen keine Sonderleistungen (z. B. Untersuchung der Hirnarterien, orthopädische Untersuchung/Diagnostik) gewünscht wurden.
Gesetzlich krankenversicherten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern stellen wir deshalb anheim, auf die ärztliche Untersuchung zu verzichten, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Arztkosten von diesen ganz oder teilweise persönlich zu tragen sind. Es reicht aus, wenn dies zu Beginn des Seminars mitgeteilt wird. Auch wenn keine Untersuchungen durchgeführt werden, beantworten die Höhenrieder Ärzte natürlich gerne Fragen zu Ihrer Gesundheit (ohne Rechnungsstellung).
Termine 2025:
03.02. – 06.02.2025 (BM 2500)
10.03. – 13.03.2025 (BM 2501)
12.05. – 15.05.2025 (BM 2502)
23.06. – 26.06.2025 (BM 2503)
10.11. – 13.11.2025 (BM 2504)
Anmeldung:
Die Zahl der Teilnehmenden ist kapazitätsbedingt begrenzt. Anmeldungen können nur über die Homepage und in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden.
Eine Anmeldung ist nur für die Gesamtdauer von vier Tagen möglich. Eine Reduzierung der Gebühr auf einzelne Tage kann nicht vorgenommen werden.
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Hotel bzw. in der Klinik enthalten. Die Unterbringung der Teilnehmer*innen erfolgt in Einzelzimmern.
Nicht enthalten sind die Kosten für die Getränke.
Aus Kapazitätsgründen ist die Buchung ein Mal pro Kommunalwahlperiode möglich.
ANGEDACHTER PROGRAMMABLAUF (PDF)