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Straßenrecht – von der Widmung bis zur Einziehung einer Straße

Informationen

Beginn: 03.12.2024 09:30 Uhr
Ende: 03.12.2024 16:30 Uhr
Ort: Novotel München Messe, Willy-Brandt-Platz 1, 81829 München
Seminarnummer: MA 2422
Referent(en): Cornelia Hesse
Benedikt Weigl, Oberverwaltungsrat - Bayerischer Gemeindetag
Teilnahmegebühr: 245 € für Mitglieder des Bayer. Gemeindetags
370 € für Nicht-Mitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie das Mittagessen,
zwei Kaffeepausen und Getränke während des Seminars.
Teilnehmerzahl (maximal): 50
Status:
Frei

Seminarbeschreibung

Obwohl Straßen die wichtigste Verkehrsinfrastruktur darstellen und damit erst die Mobilität von Menschen sowie den Transport von Gütern ermöglichen, wird diesen Einrichtungen in der Praxis zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das Straßenrecht führt nach wie vor ein Schattendasein in der gemeindlichen Praxis. Es soll „so nebenbei“ bewältigt werden.
Die Kenntnis der Rechtsverhältnisse an den öffentlichen Straßen ist aber zwingend notwendig, um auf die alltäglichen typischen Fragestellungen und Probleme reagieren zu können, die im Zusammenhang mit diesen Verkehrseinrichtungen auftreten. Da geht es auch um Fragen der Erschließung, der Verkehrssicherungspflicht und Haftung.
Zunächst muss man wissen, welche Rechtsvorschriften sich auf die Straßen als Verkehrswege beziehen. Dazu gehört neben dem BayStWG und dem FStrG, worin die rechtlichen Verhältnisse an den gewidmeten öffentlichen Straßen und Wegen geregelt werden, beispielsweise auch das Straßenverkehrsrecht, das BauGB, das BGB und das LStVG.
Meist befasst man sich erst dann mit der Materie, wenn es „brennt“ und man nur noch Schadensbegrenzung betreiben kann.

Die Gemeinde ist regelmäßig als Straßenbaulastträger, Straßenbaubehörde, Verkehrssicherungspflichtige und Eigentümerin einer Vielzahl von Straßen und Wegen gefordert und muss also ihre Rechte und Pflichten kennen. Die ersten Unsicherheiten zeigen sich häufig bereits bei Fragen nach der Öffentlichkeit von Straßen (z. B. durch Widmung).

Vor diesem Hintergrund will das Seminar notwendiges Fachwissen vermitteln. Es werden typische Fragestellungen behandelt und Lösungswege gezeigt.

   

Seminarinhalte:

  • ​​Öffentliche und private Straßen – welche Zuständigkeit hat die Gemeinde? Besteht ein Zwang zur Widmung?
  • Wie stelle ich die Öffentlichkeit der Straße fest?
  • Welche Funktion haben die Bestandsverzeichnisse?
  • Einteilung der öffentlichen Straßen und Wege in eine Straßenklasse (entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung)
  • Welche Bedeutung hat die Widmung einer Fläche zur öffentlichen Straße? Wie weit reicht sie? Welche Straßenklasse ist die „richtige“?
    Was ist sonst noch zu beachten? Welche Rolle spielt das Eigentum in diesem Zusammenhang?
  • Wie ist die Rechtslage, wenn Straßen und Wege außerhalb der gewidmeten Trasse verlaufen?
  • Welche Nutzungsrechte an öffentlichen Straßen bestehen (in welchem Umfang ist der Verkehr daran eröffnet)?
  • Was versteht man insbesondere unter Gemeingebrauch, Sondernutzung und Anliegergebrauch?
  • Welche Anforderungen ergeben sich aus der Baulast und Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde?
  • Wie geht man mit sog. Überbauten und/oder Überwuchs (Büsche) auf öffentlichem Grund um?
  • Was ist zu tun, wenn Straßen und Wege ihre Verkehrsbedeutung verloren oder geändert haben (Stichwort: Einziehung/Umstufung)?

  

Dieses Seminar wird ebenfalls am 12.03.2024 in Nürnberg angeboten.

   

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