Bayerischer Gemeindetag<br>Kommunal-GmbH Bayerischer Gemeindetag
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Beitragsrecht für die leitungsgebunden Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung – von Grund auf mit Tiefgang (Beitragsrecht I)

Informationen

Beginn: 07.05.2024 09:30 Uhr
Ende: 07.05.2024 16:30 Uhr
Ort: Novotel Nürnberg am Messezentrum, Münchener Str. 340, 90471 Nürnberg
Seminarnummer: MA 2425
Referent(en): Jennifer Hölzlwimmer, Verwaltungsdirektorin - Bayerischer Gemeindetag
Teilnahmegebühr: 245 € für Mitglieder des Bayer. Gemeindetags
370 € für Nicht-Mitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie das Mittagessen,
zwei Kaffeepausen und Getränke während des Seminars.
Teilnehmerzahl (maximal): 50
Status:
Belegt

Seminarbeschreibung

Bei der Finanzierung der öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung spielt die Beitragserhebung eine zentrale Rolle.
Dieses Seminar beginnt bei der Frage nach dem Entstehen der Beitragspflicht und deckt die grundsätzlichen Fragen hinsichtlich der konkreten Festsetzung eines
Grundstücks- und Geschossflächenbeitrags ab. 
Es soll die Grundlagen des Beitragsrechts vermitteln, lässt dabei aber auch Raum und Zeit zur Besprechung von Detailfragen, aktuellen Entwicklungen aus der beitragsrechtlichen Rechtsprechung und bisher von dieser noch nicht beantworteten Fragestellungen.

Gerne kann auch bereits im Vorfeld eine E-Mail mit eigenen Fragen der Teilnehmenden zu den angesprochenen Themenfeldern an die Referentin (jennifer.hoelzlwimmer@bay-gemeindetag.de) gesendet werden.

 

Seminarinhalte: 

- Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten bei der öffentlichen Wasserver- und Abwasserentsorgung

- Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht

- Beitragsrechtlicher Grundstücksbegriff 

  • Grundbuchrechtlicher Grundstücksbegriff
  • Wirtschaftlicher Grundstücksbegriff
     

- Der Grundstücksflächenbeitrag

  • Umgriff im Außenbereich
  • Flächenbegrenzungsregelungen im unbeplanten Bereich
  • Unbebaubare Grundstücksflächen
  • Einleitungsverbote für Niederschlagswasser
     

- Der Geschossflächenbeitrag

  • Zulässige und tatsächliche Geschossfläche
  • Gebäude und Gebäudeteil
  • Anschlussbedarf
  • Balkon, Loggia und Terrasse
  • Keller und Dachgeschoss
  • Unbebaute Grundstücke
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