Bayerischer Gemeindetag<br>Kommunal-GmbH Bayerischer Gemeindetag
Kommunal-GmbH

Verbesserungsbeiträge für die öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung

Informationen

Beginn: 08.10.2024 09:30 Uhr
Ende: 08.10.2024 16:30 Uhr
Ort: Novotel Nürnberg am Messezentrum, Münchener Str. 340, 90471 Nürnberg
Seminarnummer: MA 2427
Referent(en): Jennifer Hölzlwimmer, Verwaltungsdirektorin - Bayerischer Gemeindetag
Teilnahmegebühr: 245 € für Mitglieder des Bayer. Gemeindetags
370 € für Nicht-Mitglieder

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Seminarunterlagen sowie das Mittagessen,
zwei Kaffeepausen und Getränke während des Seminars.
Teilnehmerzahl (maximal): 50
Status:
Belegt

Seminarbeschreibung

In der gesamten Wasserwirtschaft stehen flächendeckend hohe Investitionen an. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, gemeinsam ist allerdings stets die Frage nach den rechtlich zulässigen Finanzierungsmöglichkeiten für diese investiven Maßnahmen sowohl bei den öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- als auch Abwasserentsorgung.
Ein Weg zur verhältnismäßig schnellen und gebührenschonenden Refinanzierung von Investitionen führt dabei über die Festsetzung von Verbesserungs- und/oder Erneuerungsbeiträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (BayKAG). Welche rechtlichen Hürden auf diesem Weg zu nehmen sind, wird im Rahmen dieses Seminars ausführlich besprochen werden. Gleichzeitig sollen aber auch die durch das BayKAG eröffneten, politischen Entscheidungsspielräume aufgezeigt werden, so dass am Ende des Tages jede/r Seminarteilnehmer/in mit dem nötigen Werkzeugkasten ausgestattet sein sollte, um auch die finanzielle Baustelle der jeweiligen Investitionsmaßnahme bei sich vor Ort anzugehen und schließlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

 

Seminarinhalte: 

- Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten von investiven Maßnahmen in die öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung

- Gründe für die Festsetzung von Verbesserungsbeiträgen oder „Argumentationshilfen für die Praxis“

- Voraussetzungen für die Festsetzung von Verbesserungsbeiträgen

  • Investive Maßnahme (Abgrenzung zum laufenden Unterhalt/Reparaturmaßnahmen
  • Betriebsfertige verbesserte Einrichtung
  • Wirksame Stammsatzung
  • Wirksame Verbesserungsbeitragssatzung
  • Wirksame Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten Beitragssätzen
  • Geschossflächenaufmaß und Kalkulation
     

- Variationsmöglichkeiten für die Festsetzung von Verbesserungsbeiträgen

  • Satzung ohne festen Beitragssatz
  • Satzung mit vorläufigem Beitragssatz
  • Vorauszahlungen
  • Festsetzung in Teilbeiträgen
  • Umlegung einer festen Investitionssumme
  • Umlegung eines prozentualen Anteils der Investitionskosten

     

Dieses Seminar wird ebenfalls am 05.03.2024 in München angeboten.

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