Mit jeder Änderung des BauGB und der BauNVO wird das Bebauungsplanverfahren komplexer. Überdies ist die Rechtsprechung fast unübersehbar. Die strenge gerichtliche Prüfung führt für unsere städtischen und gemeindlichen Bauämter regelmäßig zu weiteren Hürden und Herausforderungen für ihre tägliche Arbeit. Aus diesem Grund sind unsere vier Tagesseminare zum Thema Bauleitplanung so aufeinander abgestimmt, dass sie ein aufbauendes Modulkonzept ergeben. Jedes Modul arbeitet hierbei an einem Schwerpunktthema der Bauleitplanung und kann selbstverständlich als einzelnes Seminar besucht werden. Wer sich jedoch den vollständigen Themenkreis der Bauleitplanung zusammenhängend erarbeiten will, hat die Gelegenheit, sich mit einem über zwei Semester in vier Seminaren laufenden und abgestimmten Seminarzyklus auf aktuellen Stand zu bringen.
Vorliegendes Tagesseminar beginnt mit der städtebaulichen Rechtfertigung nach § 1 Abs. 3 BauGB und stellt die Bedeutung der Raumordnung- und Landesplanung in der Bauleitplanung dar (§ 1 Abs. 4 BauGB). Ein Schwerpunkt des Seminars bildet natürlich die Abwägung. Dort werden neben einer generellen Abwägungstechnik besondere Anforderungen an den Immissionsschutz, das Eigentumsrecht einschließlich einer Planungsentschädigung dargestellt. Dieser Seminarteil soll auch die besondere Bedeutung der Bebauungsplanbegründung aufzeigen und Tipps für eine praktische Umsetzung bieten.
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